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des Inkrafttretens der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) erkläre ich meinen Kunden und Gästen gerne in einfachen
Worten was ich mit Ihren persönlichen Daten mache und was nicht: Nach erfolgter Dienstleistung gibt’s eine Quittung
oder eine Rechnung von mir. Quittungsdoppel oder Rechnungsdoppel wird
bei mir noch in Papier aufbewahrt. Da ich meine Einkünfte versteuer
unterliege ich der Aufbewahrungspflicht durch die zuständige Finanzverwaltung.
Deshalb hebe ich diese Doppel 10 Jahre lang auf. Das mache ich schon
seit 40 Jahren so. Nach 10 Jahren wandern die Doppel in den Schredder.
Ich habe keinen Platz für Altpapier und kann auch keine historische
Wichtigkeit in einer weiteren Lagerung erkennen. Bis dahin lagern diese
Doppel, auf denen Datum, Name des Zahlenden, und Geldfluß üblicherweise,
aber auf Wunsch auch weitere Daten, wie Firmen- oder Schulname, ggf.
Adresse stehen kann, ordentlich abgeheftet in einer verschlossenen Umgebung,
zu der nur ich Zugang habe. Um ungebetene Besucher nicht anzulocken
schreibe ich nicht wie und wo. Wenn Sie es allerdings wissen möchten,
so sage ich es Ihnen gerne bei dem Termin. und dann noch: Von diesen eigenen Inhalten sind weiterführende Verweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Bei den über "Links" übermittelten oder gespeicherten Inhalte anderer Anbieter handelt es sich um fremde Informationen und nicht um eigene Inhalte von KuBuS. Bei "Links" handelt es sich immer um "sich ständig verändernde" (dynamische) Verweisungen Dritter. KuBuS hat bei der erstmaligen Verknüpfung den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Dies war zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht der Fall. Nach dem TDG ist KuBuS als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 (2) TDG). Erst wenn festgestellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben. Im einzelnen regelt das TDG die Haftung des Diensteanbieters wie folgt:
Für die Übermittlung von fremden Informationen ist KuBuS nicht verantwortlich, wenn KuBuS (a) diese nicht veranlasst hat, (b) den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt hat und (c) die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat (§ 9 (1) TDG). KuBuS ist für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung fremder Informationen nicht verantwortlich, wenn KuBuS (a) die Informationen nicht verändert, (b) die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachtet, (c) die Regeln für die Aktualisierung der Information beachtet, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, (d) die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigt und (e) unverzüglich handelt, um gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald KuBuS Kenntnis davon erhalten hat, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§ 10 TDG). KuBuS ist für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich, sofern (a) KuBuS keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihr im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder (b) KuBuS unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt hat (§ 11 TDG). |